mageso Energieberatung Energieberatung & Energieausweis in Köln & Hamburg

Rechnen & nachweisen

Energieausweise

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ausgestellt auf Basis Ihres Gebäudes statt nach Baujahr-Pauschale.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Beim Verkauf, bei der Vermietung und bei der Verpachtung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen – spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert. Auch in Immobilienanzeigen sind die Kennwerte anzugeben. Fehlt der Ausweis, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Wird das Gebäude wesentlich verändert, wird er vorher hinfällig.

Bedarf oder Verbrauch?

  • Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, hängt aber am Heizverhalten der bisherigen Bewohner und sagt wenig über die Substanz aus.
  • Bedarfsausweis beruht auf einer Berechnung von Hülle und Anlagentechnik. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und die belastbarere Grundlage, wenn Sie ohnehin über Sanierung nachdenken.

Welcher zulässig ist, hängt von Gebäudegröße und Baujahr ab. Bei kleinen älteren Wohngebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern nicht ein bestimmtes Wärmeschutzniveau nachgewiesen ist. Wir klären das vorab – ein Anruf genügt.

Was wir dafür brauchen

  • Baujahr, Grundrisse oder Aufmaß, Angaben zu Fenstern und Dämmung
  • Angaben zur Heizung: Art, Baujahr, Warmwasserbereitung
  • Beim Verbrauchsausweis: Abrechnungen der letzten drei Jahre, Leerstände dokumentiert

Fehlen Unterlagen, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf. Wir stellen keine Ausweise „nach Baujahr-Pauschale" aus – der Ausweis trägt unsere Nummer und soll zum Gebäude passen.

Nächster Schritt

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Rufen Sie an oder buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch – zwanzig Minuten, in denen wir klären, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen.

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